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Das Kompakt-Paket GEWÄHRLEISTUNG

Lassen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfristen mögliche Mängel und Ansprüche prüfen!

Das Kompaktpaket GEWÄHRLEISTUNG vom Bausachverständigen StaudtXpert gibt Ihnen auch Jahre nach dem Bauvorhaben die Sicherheit, auch späte Mängel noch aufzudecken und Ansprüche geltend zu machen.

Auch dieses Paket zum günstigen Pauschalpreis: Beratung, Prüfung, Analyse für Ihren Schutz und zu günstigen Konditionen.

Leistungsumfang Kompakt-Paket „ GEWÄHRLEISTUNG“:

  • Sichtung und Prüfung folgender Unterlagen als Vorbereitung zur Begehung:
    • Baubeschreibung
    • Grundrisse
    • Abnahemprotokolle
    • Eventuelle Mängelanzeigen-, Bearbeitungen, etc.
  • Begehung der Immobilie
  • Aufklärendes Abschlussgespräch vor Ort

Pauschalpreis*: 495,- €  inkl. MwSt.   (zzgl. An- und Abfahrt)

 
Optional:

  • Protokoll der Begehung
  • Aufarbeitung des Protokolles für eine Mängelanzeige
  • Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Abnahme nach Mängelbeseitigung
     

[ .. gleich kostenfreies Erstgespräch vereinbaren]


(* Pauschalpreise gelten grundsätzlich für Immobilien wie Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit einer Wohn- und Nutzfläche von bis zu ca. 160 m², für größere Immobilien biete ich gerne Paketpreise nach Absprache an)
  

 
BAUMÄNGEL / GEWÄHRLEISTUNG  -
WICHTIG ZU WISSEN:

GEWÄHRLEISTUNG  Experten-Check zum Pauschalpreis.

Ihre Baumaßnahme ist schon eine Weile her, alles scheint o.k.. Trotzdem können auch nach Jahren noch Mängel und bautechnische Fehler auftauchen, die für Laien möglicherweise erst zu spät erkannt werden.

Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, bleiben Sie ab dem Stichtag auf den Mängeln und möglicherweise hohen Kosten sitzen.

Behalten Sie die Gewährleistungsfristen im Auge und lassen Sie ca. 6 - 7 Monate vor Ablauf noch einmal von einem Bausachverständigen durch Begehung vor Ort prüfen, ob Mängel entstanden sind und welche Ansprüche geltend gemacht werden können. So können Baumängel und -Fehler noch rechtzeitig dokumentiert und angezeigt werden und die Gewährleistung bleibt erhalten.

Die Gewährleistungsfristen

  • Handwerkerverträge auf Grundlage der VOB
    Gewährleistungsfrist 4 Jahre
     
  • Werkverträge (Bauträger) auf Grundlage des BGB
    Gewährleistungsfrist 5 Jahre

WICHTIG:

Mängel müssen so rechtzeitig angezeigt werden, dass sie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist beseitigt werden können.

Sind die Mängel bis zum Stichtag nicht beseitigt (z.B. weil der Unternehmer den Mangel erst später beseitigen möchte), droht Verjährung! In diesem Fall müssen Sie Ihre Ansprüche bis zum Stichtag gerichtlich geltend gemacht haben, die Mängelanzeige alleine reicht NICHT, um den Gewährleistungsablauf zu stoppen!

Nach Behebung der Mängel sollte eine weitere Abnahme erfolgen. Die Gewährleistung beginnt nach der Mängelbeseitigung für das betreffende Bauteil von vorn.

Das Kompaktpaket GEWÄHRLEISTUNG von Ihrem Bausachverständigen StaudtXpert schafft Sicherheit zum günstigen Pauschalpreis: Beratung, Prüfung, Analyse für den langfristigen Schutz Ihrer Immobilie zu planbaren Kosten.

„Mehr Sicherheit – mit Ihrem Experten an der Seite.“

[ .. gleich kostenfreies Erstgespräch vereinbaren]

 

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